Seminar- und Veranstaltungshöfe

Wer kennt das nicht: Ein besonderes Ereignis steht an, das gebührend gefeiert werden soll, wie etwa ein Jubiläum, ein Geburtstag oder eine Hochzeit. Für dieses einmalige Lebensfest muss es natürlich eine ganz besondere Location sein mit außergewöhnlichem Ambiente zum Wohlfühlen, mit Charme, Stil und dem gewissen Extra.
All diese Ansprüche kann ein Vierkanter bestens erfüllen: liebevoll restaurierte Gewölberäume oder Stadl bieten Platz zum Feiern und Tanzen in großer oder kleiner Gesellschaft, schön dekorierte Innenhöfe oder Gärten versprühen einen besonderen Zauber, die erforderliche Ausstattung für Selbstversorger bis hin zum professionellen Catering lässt auch das leibliche Wohl nicht zu kurz kommen.

Vierkanthöfe werden nicht umsonst immer beliebter als Veranstaltungslocations und über diverse Foren oder persönliche Kontakte weiter empfohlen. Auch für die Abhaltung von Seminaren, Coachings oder Firmenmeetings sind die Höfe mit ihrem einzigartigen Charakter und Ambiente ein geeigneter „Ort der Kraft“, um produktiv und kreativ zu arbeiten und zu lernen.
Auch regionale Wirtschaft profitiert Ein Grund für die Entwicklung dieser neuen Nutzungsform war sicher auch die Lage der Vierkanter im oder in der Nähe zum Zentralraum mit entsprechendem Kundenpotential.
Für dienstleistungsorientierte, kontaktfreudige Besitzerfamilien, die bei Feierlichkeiten auch am Wochenende bzw. bis in die Nachtstunden gerne Menschen am Hof haben, ist diese Betriebsform sicher eine gute Möglichkeit, sich ein zusätzliches Einkommensstandbein zu schaffen. Nutzt und empfiehlt man für Verpflegung, Catering und Unterkünfte das Angebot der umliegenden Betriebe und Gastwirte, fördert dies zusätzlich die regionalen Wirtschaftskreisläufe und den Zusammenhalt.

Betriebsanlagengenehmigung & Co

Bevor man aber seine Ideen in die Tat umsetzt, gilt es alles gut zu planen, sich ausreichend zu informieren und Erfahrungen einzuholen, denn gerade in diesem Tätigkeitsfeld greifen verschiedenste rechtliche Vorschriften und Bestimmungen ineinander. So ist bei Veranstaltungshöfen zumeist die Einholung einer gewerblichen Betriebsanlagengenehmigung erforderlich und in jedem Fall empfehlenswert, da diese auch eine Absicherung gegen Angriffe von außen darstellt. Dazu sollten möglichst frühzeitig die Bausprechtage der Bezirkshauptmannschaft in Anspruch genommen werden, um sich hinsichtlich der Vorschriften und Auflagen, Verfahrensschritte und notwendigen Unterlagen beraten zu lassen. So können Emissionsgutachten ebenso erforderlich sein, wie wasserrechtliche Bewilligungen wegen der Parkplätze.
Bestimmungen hinsichtlich Brandschutz, Hygiene, Fluchtwegen, Lüftungssystemen, Sanitäranlagen, barrierefreiem Bauen etc. gilt es zu beachten. Sobald Arbeitskräfte wie z.B. beim Catering eingesetzt werden, müssen auch die Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes eingehalten werden. Auch eine Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan kann notwendig sein.
Werden öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen angeboten, muss zusätzlich das Veranstaltungssicherheitsgesetz beachtet werden.
Es empfiehlt sich also wirklich, das Beratungsangebot der zuständigen Behörden und Interessensvertretungen frühzeitig in Anspruch zu nehmen.

 

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