Kulturgut Vierkanter – Förderungen

 

 

 

 

Service

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Förderungen

Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung – Bereich Urproduktion

Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Diversifizierung land. und forstw. Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen

Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung

Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte

Agrarische Forschung und Entwicklung

Förderrichtlinien im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung gemäß Verordnung (EU) 702/2014 der Kommission

Landes-Agrarinvestitionskredit für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft

Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft

Behebung von Notständen in der Landwirtschaft

Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe

Landschaftsgestaltung und Aktion „Grüne Welle“

Verkehrserschließung ländlicher Gebiete

Vermessung und Vermarkung von Grundstücken

Wohnbauförderung – Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Leader

  • Bauliche Investitionen landw. Wirtschaftsgebäude samt technischen Anlagen
  • Verarbeitung und Direktverarbeitung landw. Produkte
  • Anlagen für Wirtschaftsdünger und Kompostierung
  • Maschinen, Geräte, techn. Anlagen für die Innenwirtschaft und teilweise Außenwirtschaft
  • Maßnahmen im Gartenbau, Obstbau, Bewässerungen etc.
  • Almwirtschaftliche Maßnahmen
  • 20-30 % Zuschuss zu Investitionen (40% bei Almen) plus mögliche Zuschläge für Junglandwirte, Biobetrieb, Bergbauernbetrieb mit hoher Erschwernis
  • Kostenuntergrenze allgemein € 15.000,– (mit Ausnahmen); max. € 400.000,– förderbares Kostenvolumen je Betrieb in der Periode;
  • Landw. Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landw. Produkte und Dienstleistungen
  • Aktivitäten im kommunalen, sozialen und sonst. Bereichen
  • Traditionelle Handwerkstätigkeiten im landw. Bereich
  • 20 % Zuschuss Reithallen, Reitplätze, Investitionen in kommunale Dienstleistungen
  • 30 % für Aktivitäten in sozialen Bereichen
  • 25 % für Tourismus, Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung, Be- und Verarbeitung, Vermarktung, Handwerk und Aktivitäten in sonstigen Bereichen
  • Biomasssenahwärmeanlagen
  • Biogasanlagen – Umrüstung auf landw. Substrate
  • Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger und fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen etc.)
  • 35 % Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Investitionskosten

Fördergegenstände:
Fördersätze:
Fördergegenstände:Fördersätze:Fördergegenstände:Fördersatz:Förderungsgegenstände:Förderarten:NEU: förderbar sind nur mehr Investitionen – keine Sach- und Personalkosten!Nähere Informationen in unseren Richtlinien für Cookies.« Zurück zur StartseiteDetailinformationen DetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenDetailinformationenhttp://www.land-oberoesterreich.gv.at/foerderung_LFW.htmDetailinformationenhttp://www.land-oberoesterreich.gv.at/12819.htmDetailinformationenDetailinformationen« Zurück zur StartseiteKontaktImpressumDatenschutz