Förderungen

Hier finden Sie einen Überblick über einige interessante Fördermöglichkeiten für VierkanthofbesitzerInnen. Wir werden diese Informationen laufend erweitern und aktualisieren – für Detailinformationen zu den anführten Links folgen Sie bitte den angeführten Links und kontaktieren Sie die jeweiligen Förderstellen und AnsprechpartnerInnen für eine kompetente Beratung!


Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung – Bereich Urproduktion

Fördergegenstände:
  • Bauliche Investitionen landw. Wirtschaftsgebäude samt technischen Anlagen
  • Verarbeitung und Direktverarbeitung landw. Produkte
  • Anlagen für Wirtschaftsdünger und Kompostierung
  • Maschinen, Geräte, techn. Anlagen für die Innenwirtschaft und teilweise Außenwirtschaft
  • Maßnahmen im Gartenbau, Obstbau, Bewässerungen etc.
  • Almwirtschaftliche Maßnahmen

Fördersätze:

  • 20-30 % Zuschuss zu Investitionen (40% bei Almen) plus mögliche Zuschläge für Junglandwirte, Biobetrieb, Bergbauernbetrieb mit hoher Erschwernis
  • Kostenuntergrenze allgemein € 15.000,-- (mit Ausnahmen); max. € 400.000,-- förderbares Kostenvolumen je Betrieb in der Periode;
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Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten

Fördergegenstände:
  • Landw. Tourismus und Freizeitwirtschaft
  • Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landw. Produkte und Dienstleistungen
  • Aktivitäten im kommunalen, sozialen und sonst. Bereichen
  • Traditionelle Handwerkstätigkeiten im landw. Bereich

Fördersätze:
  • 20 % Zuschuss Reithallen, Reitplätze, Investitionen in kommunale Dienstleistungen
  • 30 % für Aktivitäten in sozialen Bereichen
  • 25 % für Tourismus, Freizeitwirtschaft sowie Bewirtung, Be- und Verarbeitung, Vermarktung, Handwerk und Aktivitäten in sonstigen Bereichen
NEU: förderbar sind nur mehr Investitionen – keine Sach- und Personalkosten!

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Diversifizierung land. und forstw. Betriebe durch Energie aus nachwachsenden Rohstoffen sowie Energiedienstleistungen

Fördergegenstände:
  • Biomasssenahwärmeanlagen
  • Biogasanlagen – Umrüstung auf landw. Substrate
  • Kleinanlagen zur Erzeugung flüssiger und fester Energieträger aus nachwachsenden Rohstoffen (Pelletier- oder Brikettieranlagen, Pflanzenölpressen etc.)

Fördersatz:
  • 35 % Zuschuss zu den anerkennungsfähigen Investitionskosten
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Förderung von Biomasseeinzelanlagen im Rahmen der Landesförderung

Einbau von Hackgutfeuerungs-, Pellets- und Scheitholzanlagen (einschließlich landw. Kleinpelletieranlagen und solarer Hackguttrocknungssysteme)

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Existenzgründungsbeihilfen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte

Erleichterung der ersten Niederlassung, d.h. erstmalige Übernahme eines landwirtschaftlichen Betriebes bzw. Aufnahme der Bewirtschaftung unter besonderer Berücksichtigung der vollwertigen Fachausbildung.

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Agrarische Forschung und Entwicklung

Gefördert werden Forschungsprojekte und sonstige Vorhaben, die in besonderer Weise einen hohen Nutzen bzw. hohe Rückwirkungseffekte auf die Landwirtschaft aufweisen bzw. erwarten lassen.

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Förderrichtlinien im Rahmen der Gruppenfreistellungsverordnung gemäß Verordnung (EU) 702/2014 der Kommission

Richtlinie agrarische Forschung und Entwicklung
Richtlinie Vertretungsdienste für landwirtschaftliche Betriebe in OÖ
Richtlinie zum Schutz von Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft
Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses des Landes OÖ zu den Prämienkosten für die Rinderversicherung

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Landes-Agrarinvestitionskredit für Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft

Für Investitionen ab 1. Jänner 2012 kann beim Land Oberösterreich ein Agrarinvestitionskredit für die Neuanschaffung von Maschinen und Geräten beantragt werden. Dieses Sonderprogramm des Landes Oberösterreich ist eine Nachfolgeregelung des Oö. Landmaschinenfonds.

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Arbeitsplatzförderung in der Landwirtschaft

Gefördert wird die Vorbereitung einer künftigen Betriebsnachfolgerin oder eines Betriebsnachfolgers durch gezielte Ausbildung im eigenen Betrieb.

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Behebung von Notständen in der Landwirtschaft

Zur Behebung einer unverschuldet eingetretenen Notlage durch z.B. schwere Krankheit oder Unglücksfälle im Viehbestand werden Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe gefördert.

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Konsolidierung landwirtschaftlicher Betriebe

Gefördert werden Konsolidierungskredite (Agrarinvestitionskredite) für unverschuldet in eine Notlage geratene Landwirtschaftsbetriebe sowie Umschuldung von normalverzinslichen Bankdarlehen. Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wiederherzustellen.

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Landschaftsgestaltung und Aktion "Grüne Welle"

Ziel ist die Schaffung von naturnahen Landschaftselementen, um die regionstypischen Kulturlandschaften mit einem funktionsfähigen Naturhaushalt zu erhalten und unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnis zu entwickeln.

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Verkehrserschließung ländlicher Gebiete

Gefördert wird die zeitgemäße Verkehrserschließung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken (einschließlich Hofstellen) durch Investitionszuschüsse für die Neuerrichtung oder den Umbau von Wegen.

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Vermessung und Vermarkung von Grundstücken

Die anrechenbaren Kosten der Vermessung und Vermarkung können durch finanzielle Beiträge des Landes bezuschusst werden.

Diese und viele weitere Förderungen für land- und forstwirtschaftliche Betrieb finden Sie unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/foerderung_LFW.htm!

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Wohnbauförderung – Sanierung von Häusern bis zu 3 Wohnungen

Förderungsgegenstände:
Sanierungsförderung für Häuser bis zu 3 Wohnungen. Gefördert wird die Sanierung, die Errichtung von zusätzlichen Wohnräumen/Wohnungen durch Zu- und Einbau, die Schaffung von Wohnungen in bisher nicht für Wohnzwecke genutzte Gebäude.

Förderarten:
Die Sanierungsförderung besteht alternativ in der Gewährung von Annuitätenzuschüssen zu einem Darlehen, Zuschüssen zur Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder in einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Bauzuschuss. Eine Splittung der Förderarten ist nicht zulässig.

Weitere Fördergegenstände und Infos rund um`s Thema Bauen und Wohnen finden Sie unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/12819.htm !

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Leader

Für die neue Leader Periode 2014-2020 wurde von den jeweiligen Leader Regionen lokale Entwicklungsstrategien ausgearbeitet. Projekte können dann gefördert werden, wenn sie in eines der drei entwickelten Aktionsfelder fallen:
Aktionsfeld 1: Wertschöpfung
Aktionsfeld 2: Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe
Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen

Die genauen Inhalte finden Sie bei den jeweiligen Leader Regionen.

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